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BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 172/00 |
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- BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 172/00
Da der Verkehr mit der angemeldeten Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen allenfalls nach Art eines "sprechenden Zeichens" nur ungenaue, diffuse Assoziationen und keinen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES") verbindet, fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Verkehr die Marke als reinen Sachhinweis und nicht als betriebliche Herkunftskennzeichnung auffassen wird (vgl. BGH GRUR 1997, 627, 628 "à la carte").Es handelt sich auch nicht um einen sonst gebräuchlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 172/00
Da der Verkehr mit der angemeldeten Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen allenfalls nach Art eines "sprechenden Zeichens" nur ungenaue, diffuse Assoziationen und keinen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES") verbindet, fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Verkehr die Marke als reinen Sachhinweis und nicht als betriebliche Herkunftskennzeichnung auffassen wird (vgl. BGH GRUR 1997, 627, 628 "à la carte").Es handelt sich auch nicht um einen sonst gebräuchlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").
- BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96
ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung
Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 172/00
Da der Verkehr mit der angemeldeten Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen allenfalls nach Art eines "sprechenden Zeichens" nur ungenaue, diffuse Assoziationen und keinen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES") verbindet, fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Verkehr die Marke als reinen Sachhinweis und nicht als betriebliche Herkunftskennzeichnung auffassen wird (vgl. BGH GRUR 1997, 627, 628 "à la carte").Es handelt sich auch nicht um einen sonst gebräuchlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").
- BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95
"a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen …
Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 172/00
Da der Verkehr mit der angemeldeten Marke in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen allenfalls nach Art eines "sprechenden Zeichens" nur ungenaue, diffuse Assoziationen und keinen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES") verbindet, fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Verkehr die Marke als reinen Sachhinweis und nicht als betriebliche Herkunftskennzeichnung auffassen wird (vgl. BGH GRUR 1997, 627, 628 "à la carte"). - BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges …
Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 172/00
Es sind konkrete Anhaltspunkte für eine entsprechende Entwicklung erforderlich, die bloße theoretische Möglichkeit genügt nicht (vgl. BGH GRUR 1990, 517, 518 "SMARTWARE"; 1992, 515, 516 "VAMOS"). - BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
"SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm
Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 172/00
Es sind konkrete Anhaltspunkte für eine entsprechende Entwicklung erforderlich, die bloße theoretische Möglichkeit genügt nicht (vgl. BGH GRUR 1990, 517, 518 "SMARTWARE"; 1992, 515, 516 "VAMOS").
- BPatG, 07.08.2002 - 29 W (pat) 336/00 Der Senat weist im übrigen darauf hin, dass zwar die Wortverbindungen "InfoVision" und "Media Vision" nicht eingetragen worden sind, die Bezeichnungen "REHAVISION" (33 W (pat) 60/99), "VISION" (26 W (pat) 95/99 und 24 W (pat) 185/99), VISION DIRECT" (HABM R 190/98-2), "VISION STREET WEAR" (27 W (pat) 41/97) sowie "VISIONGATE" (29 W (pat) 172/00) und "Auto Vision" für Klassen 16, 35, 36, 41, 42 (29 W (pat) 178/00) für schutzfähig angesehen worden sind.
- BPatG, 08.05.2002 - 29 W (pat) 178/00 Der Senat weist im übrigen darauf hin, dass die Bezeichnungen "REHAVISION" (33 W (pat) 60/99), "VISION" (26 W (pat) 95/99 und 24 W (pat) 185/99), VISION DIRECT" (HABM R 190/98-2), "VISION STREET WEAR" (27 W (pat) 41/97) sowie "VISiONGATE" (29 W (pat) 172/00) für schutzfähig angesehen worden sind.